In seiner Sitzung vom 14. Oktober 2021 hat sich der Kirchenvorstand der St.
Magnus Kirchengemeinde Lüthorst sehr eingehend mit den Handlungsempfehlungen
der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Hannover zur Corona-
Verordnung des Landes Niedersachsen beschäftigt.
Hierzu ist festgestellt worden, dass die letzte Verantwortung für die Umsetzung und
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Kirchenvorstand liegt.
Im Rahmen dieser Verantwortung hat der Kirchenvorstand einstimmig beschlossen
bei allen kirchlichen Veranstaltungen – also auch bei Gottesdiensten – die
2 G Regel anzuwenden.
Hieraus ergibt sich folgendes Verfahren:
Künftig ist die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen der Kirchengemeinde
Lüthorst auf Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis beschränkt.
Hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht betroffen, die
regelmässig getestet werden. Personen, die einen Nachweis darüber haben, dass
sie nicht geimpft werden dürfen, müssen diesen Nachweis vorlegen und einen
tagesaktuellen Antigentest erbringen.
Können die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, ist der Zutritt leider
nicht möglich. Bei allen Veranstaltungen wird eine Dokumentation der
Teilnehmenden mit Namen, Anschrift und Telefonnummern erfolgen. Die
Teilnehmenden werden gebeten, einen selbst verfassten Zettel mit den genannten
Daten mitzubringen. Die Unterlagen werden nach 3 Wochen vernichtet.
Vorteile des Verfahrens:
Für die Teilnehmenden entfällt die Pflicht zum Tragen des Mund- Nasenschutzes.
Da auch die Abstandsgebote entfallen, können in unseren kleineren Kirchen und
Kapellen künftig wieder Gottesdienste gefeiert werden. Auch unsere
Gemeindesäle können somit wieder für Gemeindenachmittage und Feiern genutzt
werden.
Wir erhoffen uns durch die getroffenen Maßnahmen eine Rückkehr zum normalen
kirchlichen Leben.
Magnus Kirchengemeinde Lüthorst sehr eingehend mit den Handlungsempfehlungen
der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Hannover zur Corona-
Verordnung des Landes Niedersachsen beschäftigt.
Hierzu ist festgestellt worden, dass die letzte Verantwortung für die Umsetzung und
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Kirchenvorstand liegt.
Im Rahmen dieser Verantwortung hat der Kirchenvorstand einstimmig beschlossen
bei allen kirchlichen Veranstaltungen – also auch bei Gottesdiensten – die
2 G Regel anzuwenden.
Hieraus ergibt sich folgendes Verfahren:
Künftig ist die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen der Kirchengemeinde
Lüthorst auf Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis beschränkt.
Hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht betroffen, die
regelmässig getestet werden. Personen, die einen Nachweis darüber haben, dass
sie nicht geimpft werden dürfen, müssen diesen Nachweis vorlegen und einen
tagesaktuellen Antigentest erbringen.
Können die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, ist der Zutritt leider
nicht möglich. Bei allen Veranstaltungen wird eine Dokumentation der
Teilnehmenden mit Namen, Anschrift und Telefonnummern erfolgen. Die
Teilnehmenden werden gebeten, einen selbst verfassten Zettel mit den genannten
Daten mitzubringen. Die Unterlagen werden nach 3 Wochen vernichtet.
Vorteile des Verfahrens:
Für die Teilnehmenden entfällt die Pflicht zum Tragen des Mund- Nasenschutzes.
Da auch die Abstandsgebote entfallen, können in unseren kleineren Kirchen und
Kapellen künftig wieder Gottesdienste gefeiert werden. Auch unsere
Gemeindesäle können somit wieder für Gemeindenachmittage und Feiern genutzt
werden.
Wir erhoffen uns durch die getroffenen Maßnahmen eine Rückkehr zum normalen
kirchlichen Leben.